Fachanwalt für Arbeitsrecht · Hannover

Gekündigt? Ich kämpfe für Ihr Recht

Viele Kündigungen sind rechtlich angreifbar – oft winkt eine Abfindung. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich Ihren Fall kostenlos und sage Ihnen klar, was für Sie drin ist.

⚠ Achtung – Frist läuft!

Nur 3 Wochen Zeit!

Nach Erhalt der Kündigung haben Sie genau 21 Tage, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Danach wird die Kündigung rechtswirksam – auch wenn sie unrechtmäßig war. Fällt der letzte Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist.

⚖️ Fachanwalt für Arbeitsrecht

✅ Kostenlose Ersteinschätzung

💻 Online-Termin möglich

📍 Kanzlei in Hannover

⭐ Über 30 Jahre Erfahrung

Zwei Anwälte. Ein Ziel: Ihr Recht

Erfahrung trifft Engagement – gemeinsam für Sie.

Rechtsanwwalt-Lutz-Becker-Hannover

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Lutz Becker – Fachanwalt, der liefert.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

In Hannover seit 1995

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist das keine Kleinigkeit – das ist Ihr Job, Ihre Existenz, oft Ihre Identität. Genau deshalb nehme ich mir Zeit für Ihren Fall. Ich höre zu, ich prüfe, ich kämpfe.

Meine Mandantinnen und Mandanten kommen zu mir, weil ich Sachverhalte schnell erfasse, klar erkläre und ohne Umwege handle. Nicht nur beim Arbeitsgericht – auch schon davor, in der Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber.

Rechtsanwälting

Elena Runge – Engagiert, kompetent, für Sie da

Rechtsanwältin

Arbeitsrecht & Kündigungsschutz

Mit Elena Runge wächst unser Team um eine engagierte Rechtsanwältin, die das Arbeitsrecht mit frischem Blick und echtem Einsatz lebt. Ihr aktuelles Fachwissen und ihre Leidenschaft für das Recht kommen unseren Mandantinnen und Mandanten direkt zugute.

Was das für Sie bedeutet: mehr Zeit für Ihren Fall, intensivere Betreuung und ein Team, das wirklich zuhört. Elena Runge arbeitet Hand in Hand mit Fachanwalt Lutz Becker – Sie erhalten die Erfahrung eines erfahrenen Fachanwalts kombiniert mit der Energie und dem Engagement einer modernen Anwältin.

Grundlagen

Was ist eine Kündigungsschutzklage – und was bringt sie Ihnen?

Die Klage zwingt Ihren Arbeitgeber, die Kündigung rechtlich zu begründen. Gelingt das nicht, ist die Kündigung unwirksam – oder Sie erhalten eine Abfindung.

🎯 Das Ziel der Klage

Mit der Kündigungsschutzklage lassen Sie gerichtlich prüfen, ob Ihre Kündigung wirksam ist. Häufig endet das Verfahren mit einem Vergleich und einer Abfindung – weil der Arbeitgeber das Risiko scheut, zu verlieren.

📋 Die Voraussetzungen

Sie können klagen, wenn Sie mehr als 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind und der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer hat. Auch in Kleinbetrieben gibt es Möglichkeiten – sprechen Sie mich an.

⏱ Die entscheidende Frist

Sie haben nach Erhalt der Kündigung genau 3 Wochen Zeit. Danach ist keine Klage mehr möglich. Zögern Sie also nicht – jeder Tag zählt.

💰 Abfindung oder Job zurück?

Das ist Ihre Entscheidung. Manche möchten zurück, anderen ist eine faire Abfindung wichtiger. Ich erkläre Ihnen im ersten Gespräch, welche Option in Ihrem Fall realistisch ist.

Ihre Chancen

Viele Kündigungen sind angreifbar – prüfen Sie Ihre!

Häufige Gründe, warum Kündigungen vor Gericht scheitern:

📄

Fehlende Schriftform

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und von der richtigen, zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein.

🏭

Betriebsrat übergangen

Wurde der Betriebsrat nicht korrekt angehört, ist die Kündigung in der Regel unwirksam.

⚖️

Falsche Sozialauswahl

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber eine korrekte Sozialauswahl treffen.

🛡️

Sonderkündigungsschutz

Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte und weitere Gruppen genießen besonderen Schutz.

📅

Falsche Kündigungsfrist

Zu kurz gesetzte Fristen machen eine Kündigung ebenfalls angreifbar.

✉️

Zugang streitig

Kann der Arbeitgeber den Zugang nicht nachweisen, beginnt die 3-Wochen-Frist womöglich gar nicht.

Ablauf

So läuft eine Kündigungsschutzklage ab

Vier Schritte – von Ihrer ersten Anfrage bis zum Ergebnis.

1

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie schildern mir Ihren Fall – online, per Telefon oder vor Ort. Ich prüfe Ihre Chancen und erkläre klar, was möglich ist.

2

Klage einreichen

Ich reiche die Klage fristgerecht beim Arbeitsgericht Hannover ein – korrekt formuliert und vollständig.

3

Gütetermin

Meist innerhalb weniger Wochen. Das Gericht gibt eine erste Einschätzung. Oft wird hier bereits ein Vergleich mit Abfindung erzielt.

4

Ergebnis

Abfindung, Weiterbeschäftigung oder Urteil – ich begleite Sie auf dem gesamten Weg und verhandle für Sie.

Transparenz

Was kostet eine Kündigungsschutzklage – wirklich?

Die Kosten sind oft geringer als gedacht – und meistens gut planbar. Ich erkläre Ihnen alles offen im Erstgespräch.

Streitwert = 3 Bruttogehälter

So wird der Gegenstandswert berechnet. Daraus ergeben sich die gesetzlichen Gebühren – gut kalkulierbar.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine mit Arbeitsrechtsschutz? Ich kümmere mich um die Deckungsanfrage – die Kosten übernimmt Ihre Versicherung.

Prozesskostenhilfe möglich

Keine Versicherung? Wir prüfen gemeinsam ob staatliche Prozesskostenhilfe in Ihrem Fall möglich ist.

Abfindung deckt die Kosten

In vielen Fällen werden die Anwaltskosten am Ende mit der erzielten Abfindung verrechnet.

Bewertungen

Das sagen meine Mandantinnen und Mandanten

★★★★★

„Kompetent, schnell, sympathisch. Herr Becker berät und vertritt seit Jahren meine Firma. Seine Beratung war stets sehr fundiert und von großem Fachwissen geprägt. Sein Handeln war stets direkt und zielorientiert.“

Friedrich Dörmann · Juli 2025

★★★★★

„Uneingeschränkt empfehlenswert. Rechtsanwalt Becker nimmt sich die notwendige Zeit und setzt sich über das übliche Maß für seinen Mandanten ein. Er hat eine Gabe, Sachverhalte schnell zu erfassen.“

Susanne Lippmann · Dezember 2025

★★★★★

„Herr Becker ist unser Rechtsanwalt seit 2008. Ich habe ihn über Google gefunden. Seitdem bin ich super rechtlich betreut und habe die Entscheidung nie bereut. Ein vertrauenswürdiger Anwalt“

Vadim Arcea, S+S Logistik · März 2025

FAQ

Häufige Fragen zur Kündigungsschutzklage

Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist versäume?

Die Kündigung wird rechtswirksam – auch wenn sie unrechtmäßig war. In absoluten Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit der Wiedereinsetzung, aber diese ist schwierig und unsicher. Handeln Sie deshalb sofort nach Erhalt der Kündigung und nehmen Sie Kontakt auf.

Muss ich einen Anwalt haben?

In der ersten Instanz sind Sie nicht dazu verpflichtet. In der Praxis ist es jedoch dringend zu empfehlen: Ein erfahrener Fachanwalt kennt die Schwachstellen einer Kündigung, formuliert die Anträge korrekt und verhandelt für Sie eine bestmögliche Abfindung. Mit Anwalt sind die Chancen nachweislich besser.

Was ist das Ziel – Abfindung oder Job zurück?

Das hängt von Ihrer Situation und Ihrem Wunsch ab. Häufig möchten Arbeitnehmer gar nicht zurück in den Betrieb – dann ist das Ziel eine faire Abfindung. Viele Verfahren enden genau damit. Was für Sie das Richtige ist, besprechen wir im Erstgespräch.

Ich war erst kurz im Betrieb – kann ich trotzdem klagen?

Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Trotzdem können auch in der Probezeit oder in Kleinbetrieben bestimmte Kündigungen unwirksam sein – zum Beispiel bei Diskriminierung oder wenn Sonderkündigungsschutz greift. Eine Prüfung lohnt sich fast immer.

Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?

Viele Verfahren enden bereits beim ersten Gütetermin, der üblicherweise innerhalb von vier bis acht Wochen stattfindet. Kommt es zu keiner Einigung, kann sich das Verfahren über einige Monate hinziehen. Ich informiere Sie auf jedem Schritt des Weges.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung den Bereich Arbeitsrecht abdeckt, übernimmt sie in der Regel die Anwaltskosten. Ich stelle die Deckungsanfrage für Sie – das ist für Sie kostenfrei und unkompliziert.

Gehe ich eine Verpflichtung ein, wenn ich mich melde?

Nein. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Eine Beauftragung erfolgt erst nach einem ausführlichen Gespräch und auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Nehmen Sie also ruhig Kontakt auf – Sie verlieren nichts.

Jetzt Handeln

Gekündigt? Lassen Sie Ihren Fall prüfen – kostenlos, jetzt unverbindlich

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kenne ich die Spielregeln beim Arbeitsgericht – und ich weiß, wo Arbeitgeber Fehler machen. Ein kurzes Gespräch gibt Ihnen Klarheit.