Lutz Becker: Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Hannover
Lutz Becker: Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Hannover

Lutz Becker: Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Hannover

Die Vielzahl der Sanktionen im Straßenverkehr macht den Bußgeldkatalog unübersichtlich und für den Verkehrsteilnehmer schwer verständlich. Dabei ist für eine Vielzahl von Mandanten die Fahrerlaubnis die existentielle Grundlage zur Berufsausübung. Die Erfahrung zeigt, dass es sich in jedem Bußgeldverfahren lohnt, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu überprüfen.

Verkehrsrecht

Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte umfasst die Beratung und Bearbeitung des Rechtsgebietes Verkehrsrecht (Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht). Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Hannover bin ich bestens mit den umfangreichen und komplizierten Regelungen und Vorschriften zum Verkehrsrecht vertraut. Nachfolgend habe ich den Themenbereich in zwei Gebiete, Unfallhilfe und Bußgeldverfahren unterteilt.

Unter Unfallhilfe finden Sie Ausführungen, wenn Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalles geworden sind, also die Abwicklung von Verkehrsunfällen. Welche Anspruchspositionen bestehen, wie können sie beweisfest gesichert werden, was ist allgemein nach einem Autounfall wichtig und zu beachten? Welche Weichen müssen gestellt werden, dass Sie unmittelbar und schnellstmöglich ihren Schaden ausgeglichen bekommen und ihr Fahrzeug reparieren lassen können, etc., etc.? Auch finden Sie unter dieser Rubrik Ausführungen zum Personenschaden.

Vorneweg ein wichtiger Hinweis: die Kosten der anwaltlichen Beauftragung werden im Falle einer Haftung von dem Krafthaftpflichtversicherer des Unfallgegners bezahlt, so dass in diesen Fällen nicht einmal eine Rechtsschutzversicherung benötigt wird.

Das Bußgeldverfahren betrifft Ordnungswidrigkeiten wegen Verletzung der Regelungen im Straßenverkehr und bei schwerwiegenden Regelverstößen im Straßenverkehr, wie z.B. die Unfallflucht, die Trunkenheitsfahrt oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis, um nur ein paar zu benennen, wird das Verkehrsstrafrecht tangiert.

Sie suchen eine zuverlässige und kompetente anwaltliche Beratung?

Dann vereinbaren Sie jetzt ein erstes, kostenloses und unverbindliches Erstgespräch und kontaktieren Sie mich per Mail.

Sie suchen eine zuverlässige und kompetente anwaltliche Beratung?

Dann vereinbaren Sie jetzt ein erstes, kostenloses und unverbindliches Erstgespräch und rufen Sie direkt bei mir an.

Meine wichtigsten Arbeitsfelder als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht:

Unfallhilfe

Was ist nach einem Verkehrsunfall zu beachten?

Ermittlung der Schadenshöhe,

Welche unterschiedlichen Schadenspositionen gibt es?

Bußgeldverfahren

Bußgeld im Verkehrsrecht

Lohnt es sich einen zur Last gelegten Verkehrsverstoß zu überprüfen?

Sachverständige

Was ist zu beachten nach Erhalt eines Anhörungsbogen zu beachten?

Unfallhilfe

Was ist nach einem Verkehrsunfall zu beachten?

Da es sich um eine nicht alltägliche Situation handelt, liegen die Nerven oft blank. Schnell verstrickt man sich in widersprüchliche Aussagen. Unbeabsichtigt gibt man nachteilige Äußerungen von sich. Mangels hinreichender Kenntnisse der Vorschriften gibt man eine vermeintliche Schuld zu bzw. fehlerhafte Schuldzuweisungen ab.

Scheuen Sie sich nicht und kontaktieren Sie mich sofort. Sichern Sie Beweismittel. Machen Sie Lichtbilder von den Unfallörtlichkeiten, der Stellung der Fahrzeuge, von den Autokennzeichen. Achten Sie dabei auf Ihre Sicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Speichern Sie die Aufnahmen der Dash-Cam. Fertigen Sie sich schnellstmögliche eine Unfallbericht. Notieren Sie sich Namen und Anschriften möglicher Zeugen. Und natürlich ist die Polizei ihr Helfer in der Not. Notieren Sie sich die Vorgangsnummer bzw. lassen sich eine Visitenkarte der helfenden Polizeibeamten geben.

Wie ist die Schadenshöhe zu ermitteln?

Nach einem Verkehrsunfall möchten Sie schnellstmöglich Ihr Fahrzeug repariert haben, bzw. einen Wertersatz erhalten, um sich ein anderes Fahrzeug anzuschaffen.

Um die Schadenshilfe gesichert zu ermitteln bedarf es im Regelfall, bei Schadenshöhe im Bereich von 750,00 EUR bis 1.000,00 EUR der Einholung eines Unfallgutachtens. Das Berufsbild des Kfz-Sachverständigen ist leider nicht geregelt. Bei Beauftragung eines Kfz-Gutachters entstehen Kosten. Im Vorfeld sollten Sie sich daher über die Geeignetheit des Sachverständigen ein Bild verschaffen. Nach der Rechtsprechung sind nur die Sachverständigengebühren „anerkannter“ Sachverständiger erstattungspflichtig.

Auskunft über die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige erhält man bei den Industrie- und Handelskammern. Gerne bin ich Ihnen bei der Vermittlung eines qualifizierten Sachverständigen behilflich. Mit diesem können Sie einen Termin vereinbaren. Er kommt zu Ihnen, prüft und bewertet das Fahrzeug und erstellt unverzüglich das Gutachten. Auf Basis der gutachterlichen Feststellungen kann der Schaden dann bei dem zuständigen Krafthaftpflichtversicherer zum Ausgleich angemeldet werden.

Grundsätzlich steht Ihnen das Recht zu, einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Sicherung der Beweise und der Feststellung des Schadensumfanges, der Reparaturkosten und des Wiederbeschaffungsaufwandes, der Wertminderung, eventuell bestehender Vorschäden und des Restwertes zu beauftragen. Feststellungen zur Dauer und Höhe des Nutzungsausfalles, der Wiederbeschaffungsdauer, etc. finden sich im Gutachten. Diese Informationen werden benötigt, um den Schaden konkret beziffern zu können.

Welche Schadenspositionen gibt es?

Differenziert wird zwischen Sachschäden und Personenschäden. Zu den Sachschäden zählen der eigentliche Schaden am Fahrzeug. Die Reparaturkosten als wesentliche Schadensposition. Im Gutachten werden neben den reinen Kosten für die Reparatur noch Verbringungskosten, Materialkosten, Lohnkosten, Ersatzteilkosten, Lackierkosten, Dauer und Höhe des Nutzungsausfalls oder die Wiederbeschaffungsdauer, bzw. die Umsatzsteuer – um nur ein paar der Schadenspositionen zu benennen – ausgewiesen.

Häufig bestehen mehrere Wege des Schadensausgleiches z.B. die Abrechnung nach Werkstattrechnung oder der fiktiven Abrechnung. Bitte lassen Sie sich über die einzelnen Abrechnungsmöglichkeiten informieren, um die für Sie beste Wahl zu treffen.

Zu dem Personenschaden werden die Ansprüche auf Schmerzensgeld gezählt. Erstattung von Heilbehandlungskosten, Erwerbsschäden, Unterhaltsschäden, Haushaltsführungsschaden, etc..

Schadenspositionen können auf Dritte übergegangen sein. Bei einem Wegeunfall ist der Arbeitgeber und die Berufsgenossenschaft involviert. Die Schweigepflichtentbindungserklärungen der Krafthaftpflichtversicherer sind zu prüfen und zu bewerten. Abschließende Abfindungsvereinbarungen bedürfen eines besonderen Augenmerks.

Wie Sie sehen, gibt es Vieles zu beachten. Die hier auf der Homepage gemachten Ausführungen stellen nur einen Teil der bei einem Verkehrsunfall zu klärenden offenen Fragen dar. Sicherlich haben Sie noch weitere Fragen, die es zu beantworten gilt. Sie können mich gerne telefonisch kontaktieren.

Sie suchen eine zuverlässige und kompetente anwaltliche Beratung?

Dann vereinbaren Sie jetzt ein erstes, kostenloses und unverbindliches Erstgespräch und kontaktieren Sie mich per Mail.

Sie suchen eine zuverlässige und kompetente anwaltliche Beratung?

Dann vereinbaren Sie jetzt ein erstes, kostenloses und unverbindliches Erstgespräch und rufen Sie direkt bei mir an.

Bußgeldverfahren

IIm Regelfall prüft die zuständige Behörde im Nachgang zu einem Verkehrsunfall, ob einem der Unfallbeteiligten eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat zur Last gelegt werden kann.

Je nachdem, was im Bußgeldkatalog zu dem vorgeworfenen Verkehrsverstoß geregelt ist, können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden, bzw. auch noch eine Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister (bekannt als Verkehrssünderkartei in Flensburg) nach sich ziehen. Je nach Schwere des Vorwurfes droht auch die Verhängung eines Fahrverbotes oder der Entzug der Fahrerlaubnis.

Bei besonders schweren Verfehlungen wie z.B. bei einer „Unfallflucht“ oder einer „Alkoholfahrt“ oder bei einem Personenschaden, wird die Staatsanwaltschaft statt der Bußgeldbehörde tätig und statt einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kann auch ein Strafverfahren eingeleitet werden. 

Auch hier gilt die Empfehlung. Bitte kontaktieren Sie mich, bevor Sie sich zu dem unterstellten Vorwurf einlassen. 

Lohnt es sich einen zur Last gelegten Verkehrsverstoß zu überprüfen?

Die Verkehrsverletzungen im Bereich der Bußgeldverfahren werden u.a. im Bußgeldkatalog aufgelistet. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, oder Abstandsmissachtungen zum vorausfahrenden Fahrzeug, sind spezielle Kenntnisse zu den einzelnen Messverfahren kritisch zu prüfen. Jedes Messverfahren (Poliscan Speed, ESO ES 3.0 oder TRAFFISTAR, LEIVTEC XV3, Riegl FG21-P, etc.) hat seine Besonderheiten und auch spezifischen Fehlerquellen.

Sie suchen eine zuverlässige und kompetente anwaltliche Beratung?

Dann vereinbaren Sie jetzt ein erstes, kostenloses und unverbindliches Erstgespräch und kontaktieren Sie mich per Mail.

Sie suchen eine zuverlässige und kompetente anwaltliche Beratung?

Dann vereinbaren Sie jetzt ein erstes, kostenloses und unverbindliches Erstgespräch und rufen Sie direkt bei mir an.

Eine Überprüfung der Messung und der jeweiligen Besonderheiten führt oft zum Erfolg. Fehlerquellen werden entdeckt. Die Qualifizierungsnachweise der Messbeamten werden geprüft, sind die Messunterlagen vollständig, liegen die Eichunterlagen vor oder ist das Fahrerfoto überhaupt geeignet die Fahreridentität zu belegen? Lohnt sich die Einholung eines anthropologischen Gutachtens oder ist die Einholung eines Gutachtens über den Messvorgang angezeigt?

Eine Vielzahl von Fehlerquellen gibt es und bedürfen der Prüfung. Bitte sprechen Sie mich an.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, arbeite ich mit spezialisierten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, die durch entsprechende Softwareprogramme in der Lage sind, selbst komplexe Messkonstellationen aufzuschlüsseln.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann vorab eine Deckungsanfrage gestellt werden. Bei Deckungsschutz trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens einschließlich der Beauftragung eines Sachverständigen. Bereits noch im Bußgeldverfahren sollte entschieden werden, ob ein Sachverständigengutachten einzuholen ist.

Was ist zu beachten nach Erhalt eines Anhörungsbogens?

Die Bußgeldbehörde prüft nach einem Verkehrsunfall, ob bzw. welchen Personen eine Verletzung einer Straßenverkehrsvorschrift zur Last gelegt werden kann.

Manchmal wird ein Zeugenfragebogen verschickt, z.B. wenn es sich um Firmenfahrzeuge handelt oder die auf dem Fahrerfoto abgebildete Person nicht der Fahrzeughalter sein kann. Bereits in diesem frühen Verfahrensstadium kann durch eine richtige Weichenstellung der weitere Fortgang des Verfahrens beeinflusst werden.

Nach Zugang eines Anhörungsbogens sind lediglich Pflichtangaben zur Person abzugeben. Zum angelasteten Verkehrsverstoß müssen Sie keine Angaben machen. Bitte kontaktieren Sie mich, bevor Sie Angaben zum Vorwurf gegenüber der Bußgeldbehörde abgeben. Im Regelfall ist eine Akteneinsichtnahme angezeigt. Erst dann sollte entschieden werden, ob und wie eine Einlassung abzugeben ist.

Sie suchen eine zuverlässige und kompetente anwaltliche Beratung?

Dann vereinbaren Sie jetzt ein erstes, kostenloses und unverbindliches Erstgespräch und kontaktieren Sie mich per Mail.

Sie suchen eine zuverlässige und kompetente anwaltliche Beratung?

Dann vereinbaren Sie jetzt ein erstes, kostenloses und unverbindliches Erstgespräch und rufen Sie direkt bei mir an.