Lutz Becker: Rechtsanwalt für Baurecht Hannover
Lutz Becker: Rechtsanwalt für Baurecht Hannover

Lutz Becker. Ihr Rechtsanwalt für Baurecht in Hannover

Auch das Baurecht ist ein Fachgebiet von Rechtsanwalt Lutz Becker in Hannover.

Das Baurecht und was es alles umfasst.

Das Baurecht umfasst alle Vorschriften und Normen, die für die Bebauung von Grundstücken gelten. Ebenso umfasst es die verschiedenen rechtlichen Regelungen, die im Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken stehen.

Im Baurecht wird zwischen privatem Baurecht und öffentlichem Baurecht unterschieden. Das öffentliche Baurecht ist dem Verwaltungsrecht zugeordnet, und daher überlassen wir dieses Rechtsgebiet Fachanwälten für Verwaltungsrecht.

Das private Baurecht umfasst alle Rechtsnormen des Grundeigentums, des Nachbarrechtes und der Werkverträge, die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden. Die Regelungen des Nachbarschaftsgesetz werden von den Bundesländern getroffen und gehören ebenso zum privaten Baurecht, wie z.B. auchBestimmungen Bauvertrag.

Ich bearbeite im Schwerpunkt den Bereich des privaten Baurecht. Er regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherren (gewerblich/privat) und Auftraggebern einerseits sowie dem Auftragnehmer, Bauunternehmer oder Handwerker andererseits. Rechtsgrundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). Zu meinen Mandanten zählen Bauunternehmer und Bauträger sowie Bauherren.

Für private Bauherren, die zum ersten Mal bauen, ist eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt für Baurecht dringend geboten. Dies gilt auch für Unternehmer und Handwerker, die sich gewerblichen Bauherren gegenüberstehen sehen.

Eine fachliche Beratung im Vorfeld durch einen Rechtsanwalt für Baurecht schließt viele Probleme von vorne hinein aus.

Auf meiner Homepage finden Sie immer wieder die Möglichkeit direkt und unkompliziert Kontakt mit mir aufzunehmen. Zögern Sie nicht. Sie können hiermit unverbindlich und kurzfristig ein erstes, kostenloses Telefonat mit mir führen oder mich per Mail erreichen. Sie gehen dabei keine Verpflichtungen ein. Erst danach entscheiden wir gemeinsam ob ich als ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig werden darf.